AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Auftragsbedingungen der Hahne Abdichtungstechnik GmbH

Hahne Abdichtungstechnik GmbH | Rudolfplatz 3 | 50674 Köln | info@abdichtungstechniker.nrw | www.abdichtungstechniker.nrw

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hahne Abdichtungstechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Bauleistungen.

1.2 Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.3 Für die Ausführung der Arbeiten gelten zusätzlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum.

2.2 Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen können.

2.3 Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.

2.4 Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

2.5 Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Diese ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen gestellt werden. Diese sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

3.4 Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang und Abnahme der Leistung fällig.

3.5 Skonto wird nicht gewährt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

3.6 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten oder Materialkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Kostenanpassung.

3.7 Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3.8 Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B).

3.9 Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften, insbesondere:

DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)
DIN 18 349 (Betonerhaltungsarbeiten)
DIN 18 364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- u. Aluminiumbauten)
DIN 18 365 (Bodenbelagsarbeiten)
DIN 18 350 (Putz- und Stuckarbeiten)

3.10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
Bei einem Pauschalpreis-Vertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreis-Vertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Abarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (sogenannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm (bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/C-Norm zugrunde legen.

4. Ausführung der Arbeiten

4.1 Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist

entsprechend. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

4.2 Der Zeitpunkt der Abnahme und die Fertigstellung variieren je nach den spezifischen Anforderungen der Bauchemieprodukte gemäß den technischen Merkblättern und den unvorhersehbaren Einflüssen von Temperaturschwankungen und Wetterbedingungen an und in den zu bearbeitenden Objekten. Verzögerungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

4.3 Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Teilabnahme bzw. Abnahme der Leistung. Wird jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot.

5. Abnahme

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ausführung des Auftrags innerhalb von vier Tagen nach Fertigstellung schriftlich abzunehmen.

5.2 Eine Abnahme kann auch als erfolgt gelten, wenn sie durch schlüssiges Verhalten des Auftraggebers erkennbar wird. Ein solches schlüssiges Verhalten liegt iinsbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die betreffenden Räumlichkeiten bezieht.

5.3 Erfolgt innerhalb der in Absatz 5.1 genannten Frist keine schriftliche Abnahme, so gilt die Leistung bei mündlicher Bestätigung durch den Auftraggeber ebenfalls als abgenommen.

5.4 Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich nach Abnahme mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

5.5 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.

5.6 Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenso als abgenommen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung und richtet sich nach § 634a BGB wie folgt:

a) 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
b) 5 Jahre bei Arbeiten an Bauwerken, die die Gebäudesubstanz betreffen, einschließlich Abdichtungsarbeiten
c) Für gewerbliche Kunden, mit denen die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gilt abweichend eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B

6.2 Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir eine erweiterte Gewährleistung von 10 Jahren auf unsere Abdichtungsarbeiten, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Für Produkte der KÖSTER BAUCHEMIE AG, deren Systempartner wir sind, gilt eine zusätzliche Herstellergarantie von 10 Jahren ab Fertigstellungsdatum.

6.3 Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Die erweiterte Gewährleistung und Herstellergarantie setzen eine fachgerechte Ausführung unserer Leistungen sowie eine ordnungsgemäße Wartung und Pflege durch den Auftraggeber gemäß unseren Vorgaben voraus.

6.4 Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln haben wir das Recht zur Nachbesserung.

6.5 Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch den Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Fälle:
a) Beschädigung der Abdichtung durch nachträgliche Bohrungen oder Befestigungen (z.B. für Regale oder andere Einbauten) in abgedichteten Wänden
b) Verwendung ungeeigneter Farben oder Beschichtungen (wie z.B. Latexfarben), die die Atmungsaktivität der Wand beeinträchtigen
c) Bauliche Veränderungen oder Installationen (wie z.B. bestimmte Bodenbeläge oder Wandverkleidungen), die das Feuchtigkeitsverhalten des Mauerwerks oder der Bodenplatte negativ beeinflussen und dadurch die Wirksamkeit unserer Abdichtungsmaßnahmen beeinträchtigen können
d) Jegliche andere bauliche Veränderungen oder Nutzungen, die die Funktionalität unserer Abdichtungsarbeiten beeinträchtigen

6.6 Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Dies gilt besonders für Abdichtungen, die starken klimatischen Beanspruchungen ausgesetzt sind.

6.7 Eine Gewährleistung wird nur für die im Auftrag/Angebot/Rechnung angegebenen Leistungen übernommen, sofern diese Mängel aufweisen.

6.8 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts 6.8 eingeschränkt:
a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
b) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
c) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

7. Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

7.1 Aufrechnung: Der Auftraggeber kann gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen.

7.2 Eigentumsvorbehalt:

7.2.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

7.2.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder verarbeitet, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.2.3 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Verarbeitung entstehenden Produkte in Höhe des Auftragnehmers zustehenden Kaufpreises sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.

8. Kündigung und Schadensersatz

8.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) ist es dem Kunden untersagt, einen erteilten Auftrag eigenständig zu kündigen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Vereinbarung vor, die von beiden Vertragsparteien akzeptiert wurde.

8.2 Im Falle einer beabsichtigten Kündigung seitens des Kunden ohne vorherige schriftliche Vereinbarung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese umfassen insbesondere den entgangenen Gewinn sowie bereits getätigte Aufwendungen für Material, Personal und sonstige auftragsbezogene Kosten.

8.3 Die Höhe des Schadensersatzes wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des möglichen anderweitigen Erwerbs berechnet.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

9.1 Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, einen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.2 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9.3 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Dienstleistung: Mit Ihrer Unterschrift im Angebot bestätigen Sie Folgendes:

Sie sind einverstanden und verlangen ausdrücklich, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.
Ihnen ist bekannt, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.

10. Datenschutz

10.1 Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Auftragsabwicklung und des Kundenservice verwendet.

10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verarbeiten.

11. Geistiges Eigentum

11.1 Alle Rechte an Produkten und Dienstleistungen verbleiben bei der Hahne Abdichtungstechnik GmbH und dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder weiterverbreitet werden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist das Objekt, an dem die Arbeiten ausgeführt werden.

12.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

13. Änderungen und Ergänzungen

13.1 Änderungen am Auftrag sind schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer bemüht sich, diese zu berücksichtigen, kann jedoch keine Garantie geben.

13.2 Nachtragsangebote für Zusatzleistungen: Zusätzliche Arbeiten und Kosten werden in einem separaten Nachtragsangebot festgelegt und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Regelungslücken.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

16. Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail an die Firma Hahne Abdichtungstechnik GmbH übermittelt werden.

Stand: Juli 2024

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